Allgemeine Bestimmungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung der entsprechenden Anmeldekarte und gilt für den ganzen Lehrgang oder Kurs. Die Anmeldung wird durch sfb schriftlich bestä­tigt. Bei Studienbeginn ist der Teilnehmer verpflichtet, der sfb rechtzeitig ein korrekt ausgefülltes Personalienblatt und eine Wohnsitzbestätigung abzugeben.

 

2. Durchführung der Lehrgänge und Kurse

Etwa 2 Wochen vor Beginn erhalten die Angemeldeten – sofern der Lehrgang/Kurs stattfinden kann – eine Einladung mit den Detaildaten. Die Einladungen werden den Teilnehmern an ihre Privatadresse zugestellt. Bei Überbelegung werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Melden sich zu wenig Interessenten an, kann der Lehrgang/Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, an einen anderen Ort verlegt oder abgesagt werden. Die Angemeldeten werden darüber etwa 2 Wochen vor Beginn orientiert.

Sollte ein Teilnehmer bis eine Woche vor Beginn nicht im ­Besitze der Einladung sein, wird er ersucht, sich mit dem Sekretariat der sfb in Verbindung zu setzen. sfb ist ab dem 2. Semester eines Lehrganges berechtigt, Klassen mit weniger als 12 Teilnehmern zusammenzulegen und Kursortwechsel/-zeiten vorzunehmen.

 

3. Präsenzzeit/Individuelles Selbststudium und Promotion

Regelmässige Teilnahme am Unterricht und vertiefendes Selbststudium und Arbeiten in Lerngruppen ausserhalb des Unterrichts sind für den Ausbildungserfolg unerlässlich. Der nötige Zeitaufwand entspricht etwa der Unterrichtszeit.

Für die Promotion in das nächste Semester ist eine Präsenz von 80% pro Modul notwendig. Zudem müssen die Seminare besucht werden um die definitive Promotion zu erlangen. Die Seminare sind in den Ausbildungen integriert und sind ein wichtiger Bestandteil für die Erreichung der Lernziele.

 

4. Preise

Die Preise in dieser Broschüre sind Nettopreise. Die Kalkulation berücksichtigt somit den kantonalen Staatsbeitrag bereits in der Preisstellung. Für Teilnehmer, die den stipendienberechtigten Wohnsitz in Kantonen, die keinen Staatsbeitrag für die gewählte Ausbildung leisten, oder im Ausland haben, erhöht sich aufgrund dieses fehlenden Betrages die Lehrgangsgebühr um CHF 300.– pro Semester. Die Differenz zum Staatsbeitrag trägt die Stiftung. Unsere Ausbildungsberater stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Im Schulgeld inbegriffen sind die in dieser Broschüre enthaltenen Leistungen (Mischrechnung). Nicht darin enthalten sind alle persönlichen Hilfsmittel, Reisespesen, Gebühren für Prüfungswiederholungen etc. Die Seminare sind obligatorisch. Bei Nichtbesuch wird der erhobene Betrag nicht rückvergütet. Dasselbe gilt für sogenannte Fach-/Modulbefreiungen. sfb behält sich vor, die Schulgelder jeweils per Semesterbeginn anzupassen. Externe Prüfungsgebühren werden durch die jeweiligen Organisationen festgelegt. Bei verspäteter, unvollständiger oder fehlender Abgabe der Wohnsitzbestätigung und/oder des Personalienblattes ist die sfb berechtigt, das Semestergeld um CHF 2000.– pro Semester zu erhöhen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Bei mehrsemestrigen Ausbildungen kann das Schulgeld auch in 2 Raten (2. Rate nach 2 Monaten fällig) oder in 4 Raten (Raten monatlich fällig) beglichen werden. Die ASM-Reduktion auf das Schulgeld wird direkt bei der Rechnung abgezogen, nach Rücksendung des Bestätigungsformulars.

Im Falle einer Betreibung wird ein Teilnehmer vom weiteren Unterricht oder Prüfungen ausgeschlossen und/oder kann Folgesemester nur noch gegen Vorkasse besuchen.

 

6. Abmeldung

Bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Abmeldung möglich. Erfolgt die Abmeldung nach diesem Zeitpunkt, jedoch vor Kursbeginn, wird eine Abmeldegebühr von 25% des Schulgeldes, im Maximum CHF 500.– belastet.

 

7. Austritte

Wünscht ein Teilnehmer nach Beginn aus einem Lehrgang oder Kurs auszutreten, muss er dies der sfb mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Mehrsemestrige Lehrgänge können unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist vor Semesterbeginn gekündigt werden. Erfolgt der Austritt aus einem mehr­semestrigen Lehrgang in der ersten Hälfte eines Semesters, hat die sfb Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe des Schulgeldes für ein Quartal. Bei Austritt aus einem 1-semestrigen Kurs oder in der zweiten Semesterhälfte innerhalb eines Lehrganges hat die sfb Anspruch auf das volle Semesterschulgeld. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn ein Teilnehmer nie oder nur teilweise am Lehrgang oder Kurs teilgenommen hat.

 

8. Verschiedenes

Änderungen insbesondere der Programme, Lern­inhalte, Unterrichtstage, -orte, -zeiten und ­-dauer bleiben vorbehalten. Die Teilnehmer sind durch sfb nicht versichert.

Bei jeder Korrespondenz sind Lehrgang/Kurs und Kurs­ort ­anzugeben. Sie helfen damit, Rückfragen zu vermeiden. Adressänderungen und Stellenwechsel sind der sfb um­gehend mitzuteilen.

 

Ausgabe 02.2009, sfb Bildungszentrum (esg, soa)

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